Schülervertretung

 

Die Schülervertreter und deren Stellvertreter bilden den Studentenrat (Consejo Estudiantil - CE). Bei Entscheidungen sind sowohl der Vertreter als auch sein Stellvertreter stimmberechtigt (jede Klasse hat nur eine Stimme).

 

Die Fachschaftssitzungen werden von dem Schülersprecher und bei dessen Abwesenheit von seinem Stellvertreter geleitet. Der Stützlehrer nimmt an den Sitzungen teil. Jeder Lehrer kann von den Schülervertretern eingeladen werden, an den Sitzungen teilzunehmen. Die Schulleitung hat das Recht an den Sitzungen teilzunehmen.

 

Dem Studentenrat steht es frei, für jede Aufgabe einen Ausschuss zu bilden, dem auch Studenten angehören können, die nicht Schülervertreter sind. Ihre Anwesenheit muss von einem Mitglied des CEs angefordert werden. Sie haben das Recht, an den Sitzungen teilzunehmen und ihre Meinung zu äußern, aber kein Stimmrecht.

 

Maximal zwei Unterrichtsstunden pro Monat können für CE-Sitzungen verwendet werden.

 

Die Termine der CE-Sitzungen werden mindestens zwei Wochen vor der Sitzung festgelegt und bekannt gegeben. Folgende Vorgehensweise wird empfohlen:

 

Nach Bekanntgabe des Termins erhalten die Kursteilnehmer einen Fragebogen, den sie gemeinsam mit ihren Mitschülern mit ihren Beschwerden und Vorschlägen ausfüllen und bis spätestens drei Tage vor der Sitzung abgeben. Die Fachschaftsräte werten diese Fragebögen aus und diskutieren die am meisten gewünschten Beschwerden und Vorschläge im CE. Alle sechs Schulwochen sollte eine Sitzung organisiert werden. Darüber hinaus sind die Vertreter verpflichtet, eine Sitzung einzuberufen, wenn die Mehrheit der Mitglieder des Stundentenrats dies schriftlich unter Angabe der Gründe verlangt. Die Sitzung wird von mindestens einem der Studentenvertreter geleitet. Anwesenheitspflicht besteht sowohl für die Mitglieder des Studentenrats als auch für die Personen (Lehrer, Studenten, etc.), deren Anwesenheit beantragt wurde.

 

In jeder CE-Sitzung werden Protokolle angefertigt: zu Beginn jeder Sitzung wählen die Vertreter die Person, die für das Schreiben des Protokolls verantwortlich ist, sowie einen Stellvertreter, der helfen kann. Das Protokoll ist innerhalb von zwei Wochen nach der Sitzung zu erstellen und wird den Fachschaftsräten ausgehändigt, die es am schwarzen Brett aushängen. Das Protokoll muss auf der nächsten CE-Sitzung genehmigt werden.

 

In der ersten CE-Sitzung werden die Mitglieder des CEs gewählt, die für verschiedene Positionen verantwortlich sind, wie z.B. Schatzmeister und Protokollführer, oder für Ausschüsse und Arbeitsgruppen.