Schülervertretung

 

Die Schülervertreter und deren Stellvertreter bilden den Schülerrat (Consejo Estudiantil - CE). Bei Entscheidungen sind sowohl der Vertreter als auch sein Stellvertreter stimmberechtigt (jede Klasse hat nur eine Stimme).

 

Die Fachschaftssitzungen werden von dem Schülersprecher und bei dessen Abwesenheit von seinem Stellvertreter geleitet. Der Unterstützungslehrer nimmt an den Sitzungen teil. Jeder Lehrer kann von den Schülervertretern eingeladen werden, an den Sitzungen teilzunehmen. Die Schulleitung hat das Recht an den Sitzungen teilzunehmen.

 

Dem Schülerrat steht es frei, für jede Aufgabe einen Ausschuss zu bilden, dem auch Schüler angehören können, die keine Schülervertreter sind. Ihre Anwesenheit muss von einem Mitglied des CEs angefordert werden. Sie haben das Recht, an den Sitzungen teilzunehmen und ihre Meinung zu äußern, aber kein Stimmrecht.

 

Maximal zwei Unterrichtsstunden pro Monat können für CE-Sitzungen verwendet werden.

 

Die Termine der CE-Sitzungen werden mindestens zwei Wochen vor der Sitzung festgelegt und bekannt gegeben. Folgende Vorgehensweise wird empfohlen:

 

Nach Bekanntgabe des Termins erhalten die Schülervertreter einen Fragebogen, den sie gemeinsam mit ihren Mitschülern mit ihren Beschwerden und Vorschlägen füllen und spätestens drei Tage vor der Sitzung abgeben. Die Schülervertreter werten diese Fragebögen aus und diskutieren die häufigsten Beschwerden und Vorschläge im CE. Alle sechs Schulwochen sollte eine Sitzung organisiert werden. Darüber hinaus sind die Vertreter verpflichtet, eine Sitzung einzuberufen, wenn die Mehrheit der Mitglieder des Schülerrats dies schriftlich unter Angabe der Gründe verlangt. Die Sitzung wird von mindestens einem der Schülervertreter geleitet. Anwesenheitspflicht besteht sowohl für die Mitglieder des Schülerrats als auch für die Personen (Lehrer, Studenten, etc.), deren Anwesenheit beantragt wurde.

 

In jeder CE-Sitzung werden Protokolle angefertigt: zu Beginn jeder Sitzung wählen die Vertreter den Protokolführer, sowie einen Stellvertreter, der helfen kann. Das Protokoll ist innerhalb von zwei Wochen nach der Sitzung zu erstellen und wird den Schülervertretern ausgehändigt, die es am schwarzen Brett aushängen. Das Protokoll muss auf der nächsten CE-Sitzung genehmigt werden.

 

In der ersten CE-Sitzung werden die Mitglieder des CEs gewählt, die für verschiedene Positionen verantwortlich sind, wie z.B. Kassenwart und Protokollführer, oder für Ausschüsse und Arbeitsgruppen verantwortlich.