DSD II

DSDIIDas Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz ist das einzige schulische Programm der Bundesrepublik Deutschland für Deutsch als Fremdsprache im Ausland. Es wird mit einer Prüfung zum Abschluss eines mehrjährigen schulischen Deutschunterrichts erworben und es wird zurzeit in über 70 Staaten von mehr als 70.000 Prüflingen pro Jahr abgelegt. Alle Schülerinnen und Schüler des Abschlussjahrgangs der Deutschen Schule Santa Cruz de la Sierra nehmen an den DSD-II-Prüfungen teil.

 

Bei den Prü­fun­gen zum Deut­schen Sprach­di­plom der Kul­tus­mi­nis­ter­kon­fe­renz (DSD) han­delt es sich um Stu­fen­prü­fun­gen. Mit Hil­fe sol­cher Prü­fun­gen kön­nen meh­re­re Kom­petenzniveaus si­mul­tan getestet wer­den. Da­durch kann für je­den Schü­ler ein Leis­tungs­pro­fil er­stellt wer­den, das den in­di­vi­du­el­len Fremd­spra­che­n­er­werb­spro­zess wi­der­spie­gelt.

 

Bei der DSD-II-Prü­fun­g werden die Teil­fer­tig­kei­ten Hör­ver­ste­hen, Le­se­ver­ste­hen, Schrift­li­che und Münd­li­che Kom­mu­ni­ka­ti­on auf den Ni­ve­au­stu­fen B2 und C1 des Ge­mein­sa­men eu­ro­päi­schen Re­fe­renz­rah­mens ge­prüft.

 

All diejenigen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erwerben, müssen für die Aufnahme ihres Studiums an einer Hochschule in Deutschland in der Regel neben ihrer fachlichen Hochschulzugangsberechtigung auch die nötigen Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen.

 

Er­reicht ein Schü­ler in je­der der vier Teil­kom­pe­ten­zen das Ni­veau C1, so er­hält er das Sprach­di­plom der KMK (Zwei­te Stu­fe) und da­mit den sprach­li­chen Nach­weis für den Zu­gang zum Stu­di­um an einer Hochschule in Deutsch­land. Außerdem ist das DSD-II der krönende Abschluss einer langjährigen Ausbildung im Fach Deutsch. Das Diplom ist zudem weltweit sehr angesehen.

 

Wei­te­re In­for­ma­tio­nen zum Auf­bau der Prü­fun­gen, zu den Auf­ga­ben­for­ma­ten und Be­wer­tungs­mo­da­li­tä­ten kön­nen Sie den Modellsätzen und den Handreichungen für die Schriftliche und Mündliche Kommunikation ent­neh­men.

 

Die Prü­fungs­ord­nung so­wie Hin­wei­se zur Durch­füh­rung fin­den Sie hier.